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   OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04   

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https://dejure.org/2005,11079
OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04 (https://dejure.org/2005,11079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 UF 121/04 (https://dejure.org/2005,11079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 UF 121/04 (https://dejure.org/2005,11079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Ausgleichsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten; Ausgleichsanspruch wegen Versteuerung der Unterhaltsleistungen; Zustimmung zur Durchführung eines begrenzten Realsplittings; Auslegung des Ausgleichsanspruchs ...

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513 Abs. 2; EuGVVO Art. 5 Nr. 2
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO - Voraussetzungen einer Unterhaltssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04
    Die Regelung des § 513 Abs. 2 ZPO rechtfertigt keine andere Beurteilung, da die dort vorgesehene Einschränkung der Berufungsangriffe dahingehend, dass die Berufung nicht auf die Rüge der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit gestützt werden kann, die hier in Rede stehende Frage der internationalen Zuständigkeit nicht berührt (vgl. BGHZ 157, 224).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02

    Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04
    Es handelt sich somit um einen Anspruch eigener Art, der - anders als der Unterhaltsanspruch - nicht davon abhängig ist, dass die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und die Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - XII ZR 108/02 - FamRZ 1985, 1232; OLGR Saarbrücken 2002, 227), und bei dem auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Anspruchsteller sich in einer schwächeren Position befindet, die es als gerechtfertigt erscheinen ließe, ihm eine weitere Zuständigkeitsgrundlage zu verschaffen.
  • EuGH, 15.01.2004 - C-433/01

    Blijdenstein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04
    Die EuGVVO ist autonom unter Berücksichtigung ihrer Systematik und Zielsetzungen auszulegen [vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2004 - C 433/01 zur Auslegung des Brüsseler EWG - Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - EuGVÜ -, das durch die EuGVVO - außer im Verhältnis zu Dänemark - (vgl. FA-FamR/Rausch, 5. Aufl., Kapitel 15, Rz. 91) ersetzt wurde und, was die vorliegende Zuständigkeitsfrage betrifft, in Art. 5 Nr. 2 EuGVÜ dieselbe Regelung enthielt wie Art. 5 Nr. 2 EuGVVO (s. a. Musielak/Weth, ZPO, 4. Aufl., Art. 5 EuGVVO, Rz. 10)].
  • BGH, 26.09.2001 - XII ZR 89/99

    Zulässigkeit der Berufung auf den Gerichtsstand der Unterhaltssachen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04
    Dabei beruht die in Art. 5 Nr. 2 EuGVVO getroffene Ausnahmeregelung auf der Erwägung, dass der Unterhaltskläger in Unterhaltsverfahren als die schwächere Partei angesehen wird, da von Unterhaltszahlungen häufig die Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse abhängt, so dass ihm eine alternative Zuständigkeitsgrundlage geboten werden soll (vgl. EuGH, a. a. O.; BGH, FamRZ 2002, 21; Albers in Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Art. 5 EuGVVO, Rz. 18).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05

    Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting

    Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, die in OLGR Saarbrücken 2006, 437 f. veröffentlicht ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
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